AGB
Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen ( AGB )
I.Allgemeines
Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt). Diese gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie Aufträge.
Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller über den Auftrag eine gesonderte E-Mail oder die bestellte Datei über den direkten Download heruntergeladen hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
II. Produktionsaufträge
2.1 Die Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorar bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.3 Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel.
2.4 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Bildaufnahmen, die dem Kunden nach
Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
III. Onlinebestellungen
3.1 Der Kauf von Digitalen Produkte wird durch den Warenkorb in Gang gesetzt und durch Anklicken des Kaufbuttons am Ende des Bestellvorgangs abgeschlossen. Vertragsgegenständlichen Produkte werden nach Zahlungseingang entweder durch Übersendung an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder als Download-Datei zur Verfügung gestellt.
3.2 Die Übersendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Fotografen, da die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht in diesem Fall erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an ihn oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird.
3.3 Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Vertragspartner bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Anspruch auf Ersatz des durch verschuldete Nichterfüllung verursachten Schadens unberührt.
IV. Honoraraufträge
4.1 Produktionsaufträge wie individuelle Luftbildfotografie können über diese Internetpräsenz nicht bestellt werden. Anfragen und Honorare werden individuell über das Anfrageformular beantwortet und mit gesonderte Auftragserteilung schriftlich vereinbart.
4.2 Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten und vereinbartem Leistungsumfang zu verlangen.
Der Fotograf kann von seinem Vertrag zurücktreten , wenn die vereinbarte Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erbracht wird . Der Fotograf behält sich Schadenersatzforderung für bereits erbrachte Leistungen vor.
V. Versand
5.1 Der Fotograf beliefert den Besteller nach handelsüblichen Bedingungen.
Transportweg und -mittel werden vom Fotografen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Der Fotograf ist zu Teillieferungen berechtigt.
Bei Großprodukten erfolgt die Lieferung, sofern nicht anders vereinbart, „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante.
5.2 Die Kosten werden nach den Preisangaben auf der Shopseite berechnet.
Ein etwaiger Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit nicht in § 5 dieser AGB etwas anderes bestimmt ist. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Nicht eintreffende Lieferungen sind innerhalb von 14 Werktagen nach der Bestellung anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige gilt die Ware als erfolgreich zugestellt.
VI. Zahlung, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt
6.1 Aufträge sind vom Besteller entweder gegen Rechnung oder Vorausüberweisung zu bezahlen. Die Auftragshöhe pro Besteller und Auftrag bei Zahlung gegen Rechnung ist auf 150 EUR begrenzt. Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Ware beim Besteller fällig und zu bezahlen. Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer wird vereinbart, dass die Rechnung 14 Tage nach Erhalt der Ware fällig ist.Kommt der Besteller durch Erhalt einer Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, so kann der Fotograf Verzugszinsen verlangen. Im Verzugsfall werden Mahngebühr vereinbart: Für die erste Mahnung werden 7,50 EUR fällig, eine zweite Mahnung wird mit 10,00 EUR berechnet.
6.2 Die Möglichkeit einer Geltendmachung des darüber hinaus entstandenen Verzugsschadens durch den Fotografen bleibt hiervon unberührt. Für den Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift sind wir berechtigt bei der Bank des Käufers die Adresse des Kontoinhabers bzw. Käufers abzufragen.
Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur möglich, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Fotografen nicht bestritten werden oder anerkannt sind.
6.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum des Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
7.1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
7.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
VIII. Haftung
8.1 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für die sachgemäße Verwendung verantwortlich
8.2 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
8.3 Punkt 8.2 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
8.4 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
IX. Mängelgewährleistung
9.1 Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zu einer Nachbesserung oder zu einer neuen Lieferung berechtigt.
9.2 Der Vertragspartner (Fotograf) kann eine Nacherfüllung ablehnen und vom Vertrag zurücktreten wenn ihm dadurch unverhältnismäßige finanzielle Nachteile oder Kosten entstehen.
Farbliche Abweichungen zwischen den Produkte und die Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmen können technisch nicht vermieden werden und sind daher keine Mängel.
Ebenso ist es kein Mangel, wenn die Bilddatei infolge von Vergrößerung trotz Warnung keine optimal Auflösung mehr vorweist und dadurch die Bildqualität nicht mehr ausreichend ist.
9.3 Der Fotograf übernimmt keine Garantie für Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Fotoprodukte.
X. Urheberrechtliche Bestimmungen
10.1. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke iSd §§ 4,5,6 UrhG. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Herstellers stehen ausnahmslos dem Fotografen zu. Der Fotograf hat mit Ausnahme der in § 42 UrhG normierten Rechte das ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer vom Fotografen erteilten Nutzungsbewilligung zulässig. § 75 UrhG gelangt nicht zur Anwendung.
10.2. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern/Filmen in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern, ist nur auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Vertragspartner gestattet. Das Recht, eine Sicherungskopie herzustellen, bleibt hiervon unberührt.
10.3. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Das Copyright-Zeichen: © … Name/Firma/Künstlername des Fotografen und das Jahr
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3 UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
XI. Nutzungsrechte
11.1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich jeweiliger Lieferung fällig.
11.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung bei jeder Art von Datenübertragung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
11.3 Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem – dem Fotografen bekannten – Vertragszweck erforderlich sind.
XII. Rückgabe des Bildmaterials
12.1 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
12.2 Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
XIII. Datenschutz, Datensicherung
13.1 Für die Auftragsabwicklung werden personenbezogenen Daten des Bestellers durch den Fotografen erhoben. In die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten hat der Besteller vor Vertragsschluss gesondert eingewilligt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu den in der Datenschutzerklärung näher genannten Zwecken. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers geschieht unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt.
13.2 Im Fall des Widerrufs der Einwilligung für die Zukunft durch den Besteller verpflichtet sich der Fotograf zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, die Auftragsabwicklung ist noch nicht vollständig abgewickelt.
XIV. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für persönlich zugeschnittene Waren und Vorgaben nach eigenen Bedürfnissen ist vom Fernabsatzgesetz nach § 312 g BGB Abs.2 Nr.1 und 4 ausgeschlossen.
XV. Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch für Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
XVI. Schlichtungen und Beschwerden
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Informationen zum Datenschutz der DSGVO finden sie hier .